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Forum zum Thema Fernstudium und Fernlehrgang => Forum zu sonstigen Themen => Thema gestartet von: schnappschuss am 2011-07-02, 18:40

Titel: Lehrgangsgebühren steuerlich geltend machen, was muss beachtet werden?
Beitrag von: schnappschuss am 2011-07-02, 18:40
Guten Abend
Ich interessiere mich sehr für diverse kreative Fernlehrgänge. Da diese alle jedoch mit monatlichen Beiträgen von etwas mehr als 100 Euro doch recht kostenintensiv sind, würde ich gerne einen Teil der Gebühren innerhalb der jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Leider finde ich kaum Informationen darüber und so würde ich gerne einmal hier fragen, ob mir jemand sagen kann
was ich beachten muss, wenn ich einen Teil der Fernlehrgangsgebühren steuerlich geltend machen möchte.

LG Schnappschuss
Titel: Re: Lehrgangsgebühren steuerlich geltend machen, was muss beachtet werden?
Beitrag von: Koelner74 am 2011-07-18, 05:54
Also soweit ich noch informiert bin, kannst Du den Lehrgang steuerlich geltend machen. Je nachdem, ob Du den Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung oder zur Neuorientierung nutzt, ist es möglich ihn ganz oder teilweise entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgabe geltend zu machen.
In welcher Höhe genau, welche Belege dazu eingereicht werden müssen und welche sonstigen Regelungen gelten, kann ich Dir leider nicht sagen, aber da gibt Dir sicher das Finanzamt auskunft.

Koelner